Beim Hausbau zu beachten

Modern houseWer einen Hausbau plant, für den ist es das A und O sich vorher einen ausführlichen Plan zu erstellen. Im Vordergrund stehen dabei natürlich ein Finanzplan und die Wahl einer passenden Baufirma. Dazu gehört auch die Suche nach einem geeigneten Grundstück. Wenn diese erfolgreich abgeschlossen wurde, dann geht es im nächsten Schritt um die Komplettplanung mit der Baufirma. Dabei müssen alle Kriterien wie Hausgröße, Ausstattung, Fenster, Fußbodenheizung und die Anschlüsse für Strom miteinbezogen werden. Wenn es dann schließlich zur Bauphase kommt, sollten Bauherren die Baustelle immer im Auge behalten. Die folgende Checkliste zeigt nochmal deutlich auf, welche Sachen unbedingt beachtet werden sollten:

Ein Bauauftrag sollte ohne die folgenden Vertragsgrundlagen nicht vergeben werden:

  • Punkt 1
    Der Auftragnehmer sollte sich vertraglich dazu verpflichten, dass während der Bauphase mindestens einmal ein qualifizierter und unabhängiger Gutachter das Bauvorhaben überprüft.
  • Punkt 2
    Wenn der Auftragnehmer ein kostenloses sogenanntes Differenzdruck-Messverfahren durchführt, dann muss der Auftraggeber davon das Testergebnis erhalten.
  • Punkt 3
    Wenn die Baufirma während, oder zu Beginn der Planung, ein Baugutachten anfertigen lassen hat, dann muss dem Bauherren davon eine kostenlose Kopie überlassen werden.
  • Die Qualitätskontrolle

    Wenn frühzeitig Mängel erkannt werden können, sind diese meist mit einem sehr geringen Kostenaufwand zu beseitigen, daher sollte eine Qualitätskontrolle, über eine unabhängige Institution unbedingt erfolgen. Denn wenn Mängel erst nach der Fertigstellung nachgebessert werden müssen, dann kann das schnell sehr teuer werden.

    Vertragserfüllungssicherheit

    Wenn der Bauunternehmer in Insolvenz geht, dann kam es bei vielen Bauherren in der Vergangenheit zu großen Problemen, denn die Mängelbeseitigung oder Fertigstellung kann dann schnell sehr teuer werden. Doch seit dem 1.01.2009 müssen Bauunternehmen dem Bauherr eine Sicherheit einräumen. Meist handelt es sich dabei um eine Bürgschaft von um die 5 Prozent der vorher vereinbarten Vergütung. Der Bauherr hat auch die Möglichkeit sich durch den Einbehalt der Abschlagszahlungen abzusichern.

    Gewährleistungssicherheit

    Leider gibt es in diesem Bereich nur eine gesetzlich geregelte Vertragserfüllungspflicht. Diese gesetzliche Regelung ist leider sehr umstritten, da Bauherren im Fallen der Insolvenz des Bauunternehmens abgesichert sein möchten, hinsichtlich eventueller Mängelbeseitigungskosten. Daher gibt es inzwischen in jedem Vertrag der fair ausgehandelt wird, ein Gewährleistungs- und Mängelsicherheit. Da hierbei die gesetzlichen Vorgaben fehlen, sollten Vereinbarungen unbedingt bei Vertragsabschluss erwähnt werden.

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