Die Vermessung beim Hausbau

Ob Grundstückskauf, Grundstücksverkauf, Streitigkeiten über die Grundstücksgröße oder die Bebauung von einem Grundstück, immer gehört eine Vermessung des Gebäudes dazu. Ziel einer Vermessung von einem Grundstück, ist die Feststellung der Grundstücksgrenzen oder der Abstandsflächen gemäß dem gültigen Baurecht. Die Ergebnisse der Vermessung werden in einem Liegenschaftskataster sowie im Grundbuch eingetragen.

Vermessung beim Hausbau

Die Vermessung beim Hausbau, fängt bereits im Baugenehmigungsverfahren an. Hierbei muss für das Baugenehmigungsverfahren das Grundstück vermessen werden. Zur Vermessung gehören auch entsprechende Geländehöhen auf dem Grundstück sowie eventuelle Abstände zur Nachbarbebauung. Die Ergebnisse der Vermessung, dienen dann dem Architekten zur Planung vom Haus sowie zur Erstellung vom Bauantrag. Wird das Bauvorhaben durch die Baubehörde genehmigt, erfolgt die Grobabsteckung der Fläche die bebaut werden soll. Bereits zwei Wochen nach Baubeginn, muss in der Regel die sogenannte Einmessung erfolgen. Mittels der Einmessung soll festgestellt werden, ob tatsächlich die Fläche in den Abmessungen bebaut wird, wie es die Baugenehmigung vorsieht. Sollten Abweichungen festgestellt werden, können diese in dem frühen Stadium vom Hausbau noch leichter korrigiert werden. Die nächste und beim Hausbau auch letzte notwendige Vermessung, muss nach der Fertigstellung vom Haus erfolgen. Auch diese Messung dient der Prüfung der Einhaltung der Abmessung aus der Baugenehmigung sowie gleichzeitig auch als Abschluss- Vermessung für das Liegenschaftskataster. Die Einhaltung der Vorgaben aus der Baugenehmigung, müssen bei beiden Vermessungen gegenüber der Baubehörde nachgewiesen werden.

Wer führt die Vermessung durch?

Die Vermessung vom Grundstück darf nicht selbst vom Grundstückseigentümer bzw. Bauherr erfolgen. Auch die ausführende Baufirma beim Hausbau, darf je nach Bundesland, keine Vermessung durchführen. Da das Baurecht ein Länderrecht ist, kann es je nach Bundesland bezüglich der Vermessung diverse Unterschiede geben. In der Regel muss für die Vermessung, ein entsprechendes Ingenieurbüro mit einem qualifizierten Vermesser beauftragt werden. Die Kosten für die Vermessung trägt der Bauherr hierbei.

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