Gehwege für den Winter vorbereiten
Noch liegen die Außentemperaturen in einem angenehmen Bereich, doch der nächste Winter kommt bestimmt, wahrscheinlich wieder mit Kälte, Schnee und Eis. Und wenn er dann da ist, kam er plötzlich oder zumindest ohne langfristige Ankündigung. Dann ist es gut, wenn man darauf vorbereitet und gerüstet ist, den Gehweg vor dem Haus rasch in einen vernünftigen, gangbaren Zustand versetzen zu können.
Winterdienst und somit die Räumpflicht auf Straßen und Gehwegen ist zwar in erster Linie eine kommunale Aufgabe, doch gerade bei den Gehwegen haben fast alle Kommunen diese Pflicht auf die Hauseigentümer übertragen. Und zwar in der Regel von 7.00 Uhr am Morgen bis 22.00 Uhr. Ob dieser sich nun selbst daran macht, den Schnee-, Matsch- und Eismengen Herr zu werden oder diese Aufgabe an die einzelnen Mieter überträgt, bleibt ganz allein ihm überlassen. Im letzteren Fall ist der Hauseigentümer gut beraten, einen hausinternen Winterdienstplan zu erstellen, damit jeder Mieter erkennen kann, wann er an der Reihe ist, den Gehweg zu räumen. Doch auch ein solcher Plan nimmt den Eigentümer nicht aus der Haftung, sollte der Gehweg nicht oder nur unzureichend geräumt und es zu einem Personenschaden gekommen sein.
Auch muss der Eigentümer die Geräte und Materialien, die zum Räumen des Gehwegs nötig sind, bereit stellen. Ist der Winter eingebrochen, sind erfahrungsgemäß Schneeschieber schnell ausverkauft. Deswegen sollte man sich frühzeitig darum kümmern, dass Schaufel, Schneeschieber und Besen für den Wintereinbruch bereit stehen. Ebenso sollte rechtzeitig ausreichend Streumittel zur Verfügung stehen, denn auch dieses ist nach einigen Wintertagen gern ausverkauft.
Viele Kommunen gestatten es Privathaushalten nicht, Streusalz zu verwenden. Die Alternativen sind Sand, Split oder auch Sägespäne. Sie belasten nicht, wie das Salz, die Umwelt und sorgen doch auf dem Gehweg für einen sicheren, rutschfreien Tritt. Steht ein Haus in einer generell schneereichen Gegend, ist der Hauseigentümer gut beraten, Schneefanggitter oder -haken am Dach zu befestigen, um den Gehweg und die sich darauf befinden Personen vor abstürzenden Dachlawinen zu schützen. Um sich im strengen Winter größere Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollte der Hauseigentümer bereits spätestens im Herbst die Dachrinnen und Fallrohre zu einen säubern, zum andern auf Schäden überprüfen. So kann die Bildung von Eiszapfen verringert werden, die auf den Gehweg und die Passanten stürzen könnten.